Beteiligung

Qualifiziertes Nachrang-Darlehen

Betreibergesellschaft für den Bürgerwindpark Pollenfeld wird die ,,Neue Energie Dollnstein eG" sein. Die Finanzierung des Windparks wird über Genossenschaftsanteile, Nachrangdarlehen von Genossenschaftsmitgliedern und Fremdkapital von Banken erfolgen in folgendem Verhältnis:

  • 30 % Genossenschaftsanteile und Nachrangdarlehen (davon 10% Genossenschaftsanteile, 90 % Nachrangdarlehen)
  • 70 % Fremdkapital Banken

Genossenschaftsanteil

Um Genossenschaftsmitglied zu werden, muss mindestens ein Anteil (500.- € lt. Satzung) erworben werden. Auf diesen Genossenschaftsanteil zahlt die Genossenschaft eine Dividende, die vom Ergebnis gemäß Jahresabschluss des vorhergegangenen Geschäftsjahres und ggf. vorherigen Jahren abhängig ist. Die Generalversammlung kann auch beschließen, Gewinne den Rücklagen zuzuführen und Verluste aus Rücklagen zu decken sowie Gewinne und Verluste auf neue Rechnung vorzutragen. Genossenschaftsanteile sind kündbar. (§ 5 unserer Satzung).

Nachrangdarlehen

Alle Mitglieder der Genossenschaft können Nachrangdarlehen gewähren. Diese Nachrangdarlehen sind auf ein konkretes Projekt bezogen (Windpark Pollenfeld). Dies geschieht per Vertrag, in dem die Darlehenskonditionen Zins, Tilgung, Nachrang) festgehalten sind.

  • Die Laufzeit beträgt 20 Jahre.
  • Der Zinssatz beträgt 4,0 % p.a.

Die Nachrangdarlehen sind aus Gründen der Finanzierungssicherheit nicht kündbar. Sie können jedoch ebenso wie Genossenschaftsanteile übertragen werden.

 

Ein Mitglied kann sich mit einem oder mehreren Geschäftsanteilen beteiligen. Wir haben bisher keine Begrenzung vorgesehen. Für die Beteiligung an Projekten gilt folgendes Grundprinzip:

  • 10 % des gewünschten Betrags sind als Genossenschaftsanteile zu zeichnen
  • 90 % des gewünschten Betrags werden der Genossenschaft als Nachrangdarlehen zur Verfügung gestellt, welche vertragsgemäß verzinst und getilgt werden.

 

In beiden Fällen (Genossenschaftsanteile als auch Nachrangdarlehen) handelt es sich um eine Unternehmensbeteiligung, die mit dem entsprechenden Risiko behaftet ist. Ein Totalverlustrisiko kann nicht ausgeschlossen werden. Aus unserer Sicht ist das Risiko jedoch als gering einzustufen. Die Anlagerisiken sind umfassend versichert. Durch die Generalversammlung hat jedes Mitglied Einsicht in den Geschäftsbetrieb, der (gesetzlich vorgeschrieben) durchgängig vom Bayerischen Genossenschaftsverband geprüft wird. Dies führt unter anderem zu einer äußerst geringen lnsolvenzrate bei Genossenschaften (unter ein Prozent pro Jahr).

Steuerliche Aspekte

Die Zinsen aus dem Darlehen und die Dividende sind Kapitalerträge. Demnach sind Kapitalsteuern abzuführen.

Die ,,Neue Energie Dollnstein e.G." ist verpflichtet die Kapitalertragssteuer in Höhe von 25% auf die Dividende als Abgeltungsteuer an das Betriebsfinanzamt abzuführen. Sie erhalten eine Bescheinigung über die abgeführte Kapitalertragssteuer, die Sie zusammen mit Ihrer Einkommenssteuererklärung bei Ihrem Finanzamt einreichen können.

Die Zinsen aus dem Nachrangdarlehen müssen Sie in Ihrer jährlichen Steuerklärung versteuern.

Wer kann sich beteiligen?

Alle Bürgerinnen und Bürger können Mitglied in der Genossenschaft ,,Neue Energie Dollnstein eG" werden und sich beteiligen. Die Vergabe erfolgt nach dem Zeitpunkt des Posteingangs der Verträge. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.