Beteiligung
Betreibergesellschaft
Betreibergesellschaft für den Bürgerwindpark Pollenfeld ist die ,,Neue Energie Dollnstein eG". Die Finanzierung des Windparks erfolgt über Genossenschaftsanteile, Nachrangdarlehen von Genossenschaftsmitgliedern und Fremdkapital von Banken.
Genossenschaftsanteil
Um Genossenschaftsmitglied zu werden, muss mindestens ein Anteil (500.- € lt. Satzung) erworben werden. Auf diesen Genossenschaftsanteil zahlt die Genossenschaft eine Dividende, die vom Ergebnis gemäß Jahresabschluss des vorhergegangenen Geschäftsjahres und ggf. vorherigen Jahren abhängig ist. Die Generalversammlung kann auch beschließen, Gewinne den Rücklagen zuzuführen und Verluste aus Rücklagen zu decken sowie Gewinne und Verluste auf neue Rechnung vorzutragen. Genossenschaftsanteile sind kündbar. (§ 5 unserer Satzung).
Nachrangdarlehen
Alle Mitglieder der Genossenschaft können Nachrangdarlehen gewähren. Diese Nachrangdarlehen sind auf ein konkretes Projekt bezogen (Windpark Pollenfeld). Dies geschieht per Vertrag, in dem die Darlehenskonditionen Zins, Tilgung, Nachrang) festgehalten sind.
Die Nachrangdarlehen sind aus Gründen der Finanzierungssicherheit nicht kündbar. Sie können jedoch ebenso wie Genossenschaftsanteile übertragen werden.
Ein Mitglied kann sich mit einem oder mehreren Geschäftsanteilen beteiligen. Wir haben bisher keine Begrenzung vorgesehen.
In beiden Fällen (Genossenschaftsanteile als auch Nachrangdarlehen) handelt es sich um eine Unternehmensbeteiligung, die mit dem entsprechenden Risiko behaftet ist. Ein Totalverlustrisiko kann nicht ausgeschlossen werden. Durch die Generalversammlung hat jedes Mitglied Einsicht in den Geschäftsbetrieb, der (gesetzlich vorgeschrieben) durchgängig vom Bayerischen Genossenschaftsverband geprüft wird.
Steuerliche Aspekte
Die Zinsen aus dem Darlehen und die Dividende sind Kapitalerträge. Demnach sind Kapitalsteuern abzuführen.
Die ,,Neue Energie Dollnstein e.G." ist verpflichtet die Kapitalertragssteuer in Höhe von 25% auf die Dividende als Abgeltungsteuer an das Betriebsfinanzamt abzuführen. Sie erhalten eine Bescheinigung über die abgeführte Kapitalertragssteuer, die Sie zusammen mit Ihrer Einkommenssteuererklärung bei Ihrem Finanzamt einreichen können.
Die Zinsen aus dem Nachrangdarlehen müssen Sie in Ihrer jährlichen Steuerklärung versteuern.
Wer kann sich beteiligen?
Alle Bürgerinnen und Bürger können Mitglied in der Genossenschaft ,,Neue Energie Dollnstein eG" werden und sich beteiligen. Die Vergabe erfolgt nach dem Zeitpunkt des Posteingangs der Verträge. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.